Antrag

für ein Maskenhäs der Narrenzunft Hayingen

Über den Antrag auf ein Maskenhäs hat nach §5 Abs. 2 der Satzung der Zunftrat mit einfacher Mehrheit zu beschließen.

Die Anschaffung eines Maskenhäs wird von der Narrenzunft zu 50% finanziell bezuschusst. Damit werden Hästräger und Narrenzunft gemeinsam Eigentümer des Maskenhäs. Der Hästräger ist persönlicher Besitzer des Häses und verpflichtet sich, dieses nur im Namen der Narrenzunft und entsprechend der jeweils gültigen Hästrägervereinbarung einzusetzen. Der Weiterverkauf kann nur an die Narrenzunft erfolgen.

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